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Spedition Schwanthaler GmbH

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Verbraucherschutz

AMÖ-Zertifikat: steht als Gütesiegel für Umzüge

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. verleiht im Rahmen der AMÖ-Abgrenzungskampagne das AMÖ-Zertifikat „anerkannter AMÖ-Fachbetrieb“. Die damit ausgezeichneten Betriebe verpflichten sich selbst über die fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit hinaus zu einer umfassend hohen Qualität ihrer Dienstleistungen und haben damit die Möglichkeit, sich vom Wettbewerb abzugrenzen.

Der Qualitätsnachweis leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Die begleitende Qualitätskontrolle wird von der SVG Zert durchgeführt. Die mit dem AMÖ-Zertifikat ausgezeichneten Spediteure verpflichten sich, als ordentlicher Kaufmann zu handeln: Sie beraten gründlich und umfassend und erstellen übersichtliche und detaillierte Angebote sowie Rechnungen. Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer werden nur Fachleute mit geeigneter und sicherer Technik und Geräten sowie umweltverträglichen Verpackungsmaterialien eingesetzt. Sollte es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden kommen, wirken die Betriebe an einem Einigungsverfahren mit und folgen dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ.

Zur Prüfung für das AMÖ-Zertifikat müssen von den Unternehmen wichtige Lizenzen wie die Güterkraftverkehrs-Erlaubnis und die EU-Lizenz vorgelegt werden. Wenn keine Transporte im Selbsteintritt durchgeführt werden, muss das Verzeichnis der eingesetzten Subunternehmer im Abgleich mit den Geschäftsprozessen vorgelegt werden. Weiterhin werden die Verkehrshaftungs- und die Betriebshaftpflichtversicherung geprüft sowie anhand des Lohnsummennachweises an die BG Verkehr und andere gesetzliche Unfallversicherungen das Erfüllen der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Sehr detailliert werden die Übereinstimmung von Angeboten und Abrechnung geprüft, insbesondere auf die folgenden Angaben: Unternehmensname mit Rechtsform, Inhaber / Vertretungsberechtigter, Anschrift, HRG-Nummer (sofern eintragungspflichtig), USt-Ident Nr., Be- und Entladeadresse, Umfang des Umzugsgutes, klare Hinweise auf kostenpflichtige Bestandteile, Umfang der zu erbringenden Leistung, Einzelpositionen oder Festpreis für Gesamtleistung, Ausweisung der Mehrwertsteuer, Vertrag mit Annahme durch Kunden, Leistungsbeschreibung, Verwendung der Haftungsinformation sowie Hinweis im Angebot über weitergehende Versicherung. Außerdem müssen in den Haftungsinformationen besondere Passagen (Schadensmeldefristen) drucktechnisch hervorgehoben werden, auch der Hinweis auf die Einigungsstelle der AMÖ darf in den AGB nicht fehlen.

Bei Einsatz eines Subunternehmers werden Angaben kontrolliert wie Transportabgabe-Auftrag, Güterkraftverkehrs-Erlaubnis, Versicherungen/ Haftungsangaben, Vereinbarung bezüglich Personal / Qualitätskriterien (bzw. AMÖ-Zertifikat). Die fachliche Qualifikation des Personals wird stichprobenartig über Personalakten und Tätigkeitsnachweise überprüft. Dazu werden die entsprechenden Personalblätter, Arbeitsscheine und der Dispoplan herangezogen.

Des Weiteren muss das Unternehmen verschiedenen Nachweise erbringen: Es werden nur Umzugskartons aus Recyclingmaterial verwendet. Es werden Fahrzeuge mit festem Aufbau bzw. verschließbarem Heck eingesetzt, inklusive Container und Wechselbrücken. Außerdem werden die Möglichkeiten der Ladungssicherung durch Zurrleisten, Zurrtöpfe, o.ä. und Gurtmaterialien geprüft und ob die Ausrüstung gemäß EN 12522 mit Decken und Kisten vorhanden ist. Falls Möbellager angeboten werden, müssen sie trocken, abschließbar sowie für unbefugte Dritte unzugänglich sein. Lagerpartien müssen eindeutig getrennt sein. Abschließbare Lagercontainer bzw. Wechselbehälter müssen sich auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände befinden.